Der Pflegegrad

 
Grundsätzlich ist zum Bezug der Pflegewohnung der Nachweis über eine Pflege zu erbringen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob auch Sie eine Pflege zugesprochen bekommen, dann sprechen Sie uns einfach an, wir werden Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.
 
Der Pflegedienst rechnet generell direkt mit der Pflegekasse ab. Wie viele und welche Hilfen Sie bekommen, sprechen Sie direkt mit ihrem Pflegedienst ab. Der Antrag bei der Pflegekasse ist einkommensunabhängig, bis zur Bewilligung können allerdings einige Wochen vergehen.
 
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html