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Wohnen in der Genossenschaft

Wohnen in Genossenschaften, warum eigentlich?

„Worin liegt eigentlich der Vorteil, wenn man eine Genossenschaftswohnung bezieht?” Diese Frage stellt sich einem Wohnungssuchenden oftmals. Die Argumente für eine Mitgliedschaft liegen klar auf der Hand.

Durch die Mitgliedschaft wird das Mitglied Teileigentümer der Genossenschaft. Mit den Geschäftsanteilen beteiligt es sich an der Genossenschaft. Dadurch werden die Voraussetzungen für ein dauerhaft günstiges Wohnen geschaffen. Oftmals wird das Geschäftsguthaben mit einer Kaution verwechselt. Das Geschäftsguthaben ist ein Beitrag des Mitgliedes zum Eigenkapital der Genossenschaft. Dieses Geld wird solide verwaltet und nicht in spekulative Geschäfte investiert. Somit ist gewährleistet, dass das eingezahlte Geschäftsguthaben nach Kündigung wieder an das Mitglied ausgezahlt wird.

Das Mitglied zahlt eine wirtschaftlich angemessene Nutzungsgebühr für die von ihm genutzte Wohnung, und das über den gesamten Zeitraum der Nutzung. Ein weiterer Punkt ist die Sicherheit beim Bezug einer Genossenschaftswohnung. Durch seine Mitgliedschaft an der Genossenschaft entfällt die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung durch die Genossenschaft.

Bei einer Genossenschaft ist das Mitglied nicht Mieter, sondern Nutzer der Wohnung. Mit seinem Erwerb von Genossenschaftsanteilen erwirbt das Mitglied ein lebenslanges Nutzungsrecht zu langfristig sozialverträglichen Konditionen. Diesen Rechten steht die Pflicht zur pfleglichen Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums im wohlverstandenen eigenen Interesses als Miteigentümer gegenüber.

Richtig gelebt ist die Mitgliedschaft ein Generationenvertrag, der sich den jeweiligen Lebensabschnitten anpasst: angefangen in der kleinen Singlewohnung, über die erste gemeinsame Wohnung, zu einer geräumigen Wohnung mit Kindern, bis hin zur seniorengerechten Wohnung.

Organ der Mitglieder ist die Vertreterversammlung. Dabei hat jedes Mitglied die Möglichkeit, sich als Vertreter wählen zu lassen (passives Wahlrecht) und Vertreter zu wählen (aktives Wahlrecht). Einzelheiten regeln die Wahlordnung und unsere Satzung. Dieses Mitbestimmungsrecht ist eine Möglichkeit, von der jedes Mitglied Gebrauch machen kann und sollte.