Die Vertreterversammlung ist das repräsentative Mitbestimmungsorgan der Genossenschaftsmitglieder. Sie bestellt den Aufsichtsrat, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses.
Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal im Jahr statt. Jede*r Vertreter*in hat ein Rede-, Anhörungs- und Stimmrecht.
Alle Mitglieder der Genossenschaft haben das Recht, Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen zu wählen und sind mit wenigen Einschränkungen durch Gesetz und Satzung wählbar. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Am 23.06.2025 fand die 76. Vertreterversammlung erstmalig im Herbrand‘s statt.
Die Vertreter*innen fassten die satzungsmäßig erforderlichen Beschlüsse und entlasteten Vorstand sowie Aufsichtsrat.
Turnusgemäß schieden die Aufsichtsratsmitglieder Joachim Hochdörfer, Bernd Johnen und Michael Kwiatkowski aus. Alle drei stellten sich zur Wiederwahl und wurden erneut in den Aufsichtsrat gewählt.
Wir gratulieren den Herren zu einer weiteren dreijährigen Amtszeit.
Vielen Dank an alle anwesenden Vertreter*innen.